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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

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Versicherungen im Bau- und Immobilienkontext

Versicherungen im Bau- und Immobilienkontext

Bei der Errichtung, Modernisierung oder Umnutzung von Gebäuden ist die Unterscheidung zwischen Generalunternehmer- (GU-) Ausbau und Nutzerausbau nicht nur aus planerischer und organisatorischer Sicht von Bedeutung – sie ist auch versicherungstechnisch hochrelevant. Die genaue Abgrenzung dieser beiden Bereiche beeinflusst den Umfang des Versicherungsschutzes, die Risikotragung während der Bau- und Betriebsphase sowie die vertraglichen Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Nutzer, Generalunternehmer und Versicherern.

Die Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbau ist nicht nur eine Frage der technischen Koordination – sie hat massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Eine fehlende oder unklare Regelung kann zu Haftungsverschiebungen, Deckungslücken und hohen finanziellen Risiken führen. Nur eine frühzeitige, klare, schriftlich dokumentierte und versicherungstechnisch abgesicherte Trennung zwischen GU- und Nutzerausbau bietet allen Beteiligten – Bauherr, Nutzer, GU, Projektsteuerung und Versicherung – die notwendige Sicherheit für einen rechts- und risikokonformen Bau- und Betriebsprozess.

Begriffsdefinition und Abgrenzung

General contractor fit-out (GU fit-out)

Bei der Errichtung, Modernisierung oder Umnutzung von Gebäuden ist die Unterscheidung zwischen Generalunternehmer- (GU-) Ausbau und Nutzerausbau nicht nur aus planerischer und organisatorischer Sicht von Bedeutung – sie ist auch versicherungstechnisch hochrelevant. Die genaue Abgrenzung dieser beiden Bereiche beeinflusst den Umfang des Versicherungsschutzes, die Risikotragung während der Bau- und Betriebsphase sowie die vertraglichen Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Nutzer, Generalunternehmer und Versicherern.

Die Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbau ist nicht nur eine Frage der technischen Koordination – sie hat massive Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Eine fehlende oder unklare Regelung kann zu Haftungsverschiebungen, Deckungslücken und hohen finanziellen Risiken führen. Nur eine frühzeitige, klare, schriftlich dokumentierte und versicherungstechnisch abgesicherte Trennung zwischen GU- und Nutzerausbau bietet allen Beteiligten – Bauherr, Nutzer, GU, Projektsteuerung und Versicherung – die notwendige Sicherheit für einen rechts- und risikokonformen Bau- und Betriebsprozess.

Typische Leistungen:

  • Rohbau, Fassaden, Dach, Fenster

  • haustechnische Grundinstallationen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)

  • allgemeiner Innenausbau (Wände, Decken, Böden in Mietstandard)

  • Flure, Treppenhäuser, Technikzentralen

Nutzerausbau

Bezeichnet alle baulichen Maßnahmen, die individuell durch den Mieter/Nutzer beauftragt, geplant oder durchgeführt werden – auf eigene Rechnung und oft nach Mietvertragsabschluss.

Typische Leistungen:

  • Trennwände, Sonderausbauten (Labore, Studios, Praxisräume)

  • zusätzliche Elektro- oder IT-Installationen

  • Sonderbeläge, akustische Maßnahmen

  • gebäudetechnische Sonderanforderungen (z. B. höhere Kühlleistung)

Die Abgrenzung erfolgt leistungs-, zeit- und kostenbezogen – und ist versicherungstechnisch entscheidend.

Bauleistungsversicherung (BLV)

  • Gilt grundsätzlich für die gesamten Bauleistungen des Bauherrn bzw. GU, inklusive aller durch ihn beauftragten Nachunternehmer.

  • Deckt Schäden an den versicherten Bauleistungen ab (z. B. durch Sturm, Vandalismus, Konstruktionsfehler).

  • Nicht automatisch mitversichert: Leistungen des Mieters im Nutzerausbau.

Wenn der Nutzerausbau parallel zur Bauphase erfolgt, muss dieser separat über eine eigene Bauleistungsversicherung abgesichert werden – z. B. durch den Mieter selbst oder über eine projektbezogene Zusatzpolice des Eigentümers.

Feuerrohbauversicherung

  • Bezieht sich auf das gesamte Bauvorhaben während der Rohbauzeit – meist im Paket mit der Wohngebäudeversicherung.

  • Auch hier gilt: Nutzerausbauten nur mitversichert, wenn explizit aufgenommen.

Wichtig: Versicherungssumme muss den tatsächlichen Wert umfassen – inklusive eventuell geplanter Mieterausbauten.

Haftpflichtversicherungen (Bauherren- und Betriebshaftpflicht)

  • GU ist über eigene Betriebshaftpflicht versichert – aber nur für seinen Leistungsbereich.

  • Nutzer/Mieter benötigen für eigenständig beauftragte Ausbaugewerke eine eigene Bauherrenhaftpflicht bzw. Nachunternehmerhaftpflicht.

Inhaltsversicherung

  • Für Einbauten, die im Eigentum des Mieters verbleiben (z. B. Maschinen, Laboreinrichtung, Einbaumöbel), ist keine Deckung über Gebäudeversicherung möglich.

  • Diese Einbauten gelten versicherungstechnisch als „Inhalt“ und müssen über eine Inhaltsversicherung (Allgefahrenversicherung oder Sachversicherung) abgesichert werden.

Typische Risiken bei unklarer Abgrenzung

Risiko

Auswirkung

Fehlende Versicherung des Nutzerausbaus

Kein Versicherungsschutz bei Schäden (z. B. Brand, Diebstahl, Bauunfall)

Streit über Verantwortlichkeiten bei Schaden

Verzögerungen bei Instandsetzung, Kostenübernahme ungeklärt

Doppelversicherung oder Deckungslücke

Unnötige Prämienzahlungen oder existenzbedrohende Risiken

Haftungsausweitungen für Eigentümer/GU

Regressforderungen, Image- und Vertrauensverlust

Vertragliche Klarheit schaffen

  • Im Mietvertrag und GU-Vertrag klar definieren, welche Leistungen wessen Verantwortung unterliegen.

  • Bauzeitliche und nutzerseitige Leistungen separat auflisten, idealerweise mit Übergabezeitpunkt und Schnittstellenbeschreibung.

Versicherungspflichten vertraglich fixieren

  • GU: Bauleistungs- und Betriebshaftpflicht für GU-Ausbau

  • Mieter: Eigene BLV, ggf. auch Feuerrohbauversicherung für Nutzerausbau

  • Eigentümer: Gebäude- und ggf. Gesamtpolice mit Option auf Einbeziehung Mietereinbauten

Informationspflichten im Projekt klar regeln

  • Welche Ausbauarbeiten finden wann statt?

  • Wie erfolgt die bauliche, sicherheitstechnische und versicherungstechnische Koordination?

  • Wer meldet was bei welchem Versicherer?

Schnittstellenmanagement aufbauen

  • Besonders in Phasen mit Parallelität von GU- und Nutzerausbau (z. B. bei vorzeitiger Flächennutzung oder Testbetrieb) sind Koordination, Dokumentation und Versicherungspflichten abzustimmen.