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Versicherungen im Facility Management: Mitbestimmung

Facility Management: Versicherungen » Strategie » Mitbestimmung

Versicherungen im Facility Management

Im Facility Management (FM) spielen Versicherungen eine zentrale Rolle, um Risiken für Gebäude, technische Anlagen, Mitarbeitende und externe Dienstleister zu minimieren und finanzielle Stabilität zu sichern. Angesichts der Komplexität von FM-Dienstleistungen sind Verträge für Sach-, Haftpflicht- und Spezialversicherungen unverzichtbar. Die Abdeckung reicht von klassischen Gebäude- und Inhaltsversicherungen bis hin zu Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Unfallversicherungen. Versicherungen betreffen nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden, was die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in vielen Bereichen erforderlich macht. Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass Versicherungen sozialverträglich, rechtskonform und umfassend gestaltet werden. Klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Überprüfungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Versicherern tragen dazu bei, betriebliche Anforderungen und die Interessen der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen.

Bedeutung von Versicherungen im Facility Management

Zielsetzung

  • Risikomanagement: Schutz vor finanziellen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen, Brände oder Haftungsfälle.

  • Betriebsfortführung: Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen und ihre wirtschaftlichen Folgen.

  • Mitarbeiterschutz: Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft durch Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Arbeitsschutz und bei umweltbezogenen Risiken.

  • Vertrauen: Förderung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit durch einen umfassenden Schutz.

Typische Versicherungsarten im Facility Management

  • Gebäudeversicherungen: Absicherung gegen Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden.

  • Beispiel: Versicherung einer Produktionsstätte gegen Hochwasserschäden.

Betriebshaftpflichtversicherungen:

  • Schutz vor Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden.

  • Beispiel: Haftung für Schäden durch technische Störungen, z. B. durch einen defekten Aufzug.

Betriebsunterbrechungsversicherungen:

  • Abdeckung von Ertragsausfällen durch Betriebsstörungen, z. B. infolge eines Brandes.

Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherungen:

  • Absicherung bei Schäden an Böden, Gewässern oder der Luft durch betriebliche Tätigkeiten.

Unfallversicherungen:

  • Schutz der Mitarbeitenden bei Arbeits- und Wegeunfällen.

  • Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Rechtsschutzversicherungen:

  • Abdeckung von Streitfällen, z. B. bei Konflikten mit Dienstleistern oder Behörden.

Herausforderungen

  • Komplexität: Unterschiedliche Versicherungsarten und -anforderungen in einem diversifizierten Bereich wie dem Facility Management.

  • Kosten: Hohe Prämien, insbesondere bei Spezialversicherungen für kritische Infrastrukturen.

  • Flexibilität: Verträge müssen regelmäßig angepasst werden, um neue Risiken und gesetzliche Vorgaben abzudecken.

Relevante Paragraphen im BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei Unfallversicherungen oder Sicherheitsstandards.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die mit versicherungsrelevanten Maßnahmen verbunden sind.

  • § 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung von Arbeitsplätzen und technischen Einrichtungen, die den Versicherungsschutz beeinflussen.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei erheblichen Beeinträchtigungen der Arbeitsbedingungen durch Änderungen in versicherungsrelevanten Prozessen.

  • § 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, z. B. bei der Umstrukturierung von FM-Dienstleistungen und Outsourcing.

Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorgaben für die Sicherheit technischer Anlagen, die den Versicherungsschutz beeinflussen.

  • Sozialgesetzbuch (SGB VII): Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Vertragsrechtliche Aspekte

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grundlagen zu Haftungsregelungen und Vertragsgestaltung.

  • Handelsrecht: Spezifische Anforderungen an gewerbliche Versicherungsverträge.

Unfallversicherungen und Arbeitsschutz

  • Relevanz: Versicherungen müssen die Sicherheit der Mitarbeitenden bei Arbeits- und Wegeunfällen abdecken.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Auswahl und Gestaltung von Unfallversicherungen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Arbeitsplätze in besonders risikoreichen Bereichen, wie technischen Anlagen, durch zusätzliche Unfallversicherungen abgesichert werden.

Haftpflichtversicherungen

  • Relevanz: Haftpflichtversicherungen schützen das Unternehmen vor Schadensansprüchen Dritter.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die Einhaltung von Standards für Sicherheitsmaßnahmen Einfluss nehmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Dienstleister wie Reinigungsfirmen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen.

Umwelthaftpflicht- und Schadensversicherungen

  • Relevanz: Umweltschäden durch Leckagen oder technische Defekte können hohe Haftungskosten verursachen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt für transparente Prozesse zur Vermeidung von Umweltschäden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Schulungen zur Vermeidung von Gefahrstoffunfällen.

Betriebsunterbrechungsversicherungen

  • Relevanz: Schäden an Gebäuden oder Anlagen können den Betrieb erheblich stören.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um Betriebsstörungen zu vermeiden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Wartungsintervalle von kritischen Anlagen wie Heizungen oder Lüftungssystemen eingehalten werden.

Versicherungen bei Outsourcing

  • Relevanz: Externe Dienstleister müssen ausreichend versichert sein, um Risiken für das Unternehmen zu minimieren.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überprüft die Versicherungsanforderungen bei Dienstleistern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat stellt sicher, dass Reinigungskräfte und Sicherheitsdienste durch Betriebshaftpflichtversicherungen abgesichert sind.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Versicherungsschutz: Regelungen zu Unfall-, Haftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherungen.

  • Schadensmeldungen: Festlegung von Prozessen zur Meldung und Bearbeitung von Schadensfällen.

  • Präventionsmaßnahmen: Vorgaben zur Unfallverhütung und regelmäßigen Schulungen.

  • Regelung für Outsourcing: Anforderungen an die Versicherungen externer Dienstleister.

  • Evaluation: Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung von Versicherungsverträgen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Mitarbeiterschutz: Absicherung der Mitarbeitenden vor finanziellen und gesundheitlichen Risiken.

  • Effizienz: Optimierung der Prozesse durch standardisierte Regelungen.

Anpassung an neue Risiken

  • Herausforderung: Technologische Entwicklungen und geänderte gesetzliche Vorgaben können neue Risiken mit sich bringen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Updates und Überprüfungen der Versicherungen.

Kostendruck

  • Herausforderung: Hohe Versicherungsprämien können zu Einsparungen in anderen Bereichen führen.

  • Lösung: Der Betriebsrat überwacht, dass der Versicherungsschutz nicht zulasten der Sicherheit oder der Mitarbeitenden reduziert wird.

Integration externer Dienstleister

  • Herausforderung: Unterschiedliche Standards und Versicherungsanforderungen bei externen Partnern.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert verbindliche Standards für Dienstleister.